Am 15.04.2022 trat im Saarland das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG) in Kraft. In diesem Gesetz ist die Unterbringung von psychisch erkrankten Personen in psychiatrischen Krankenhäusern neu geregelt. Nach § 34 PsychKHG müssen die psychiatrischen Krankenhäuser der Fachaufsichtsbehörde – d.h. dem Saarländischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit – relevante Daten zu den Unterbringungen, Zwangs- und besonderen Sicherungsmaßnahmen melden.
Zu diesem Zweck wurde von der Hessen Agentur dieses Online-Datenportal entwickelt, über das die psychiatrischen Krankenhäuser die geforderten Daten sicher an das Saarländische Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit übertragen können. Darüber hinaus bietet das Portal auch weitere Funktionalitäten, wie z.B. die Möglichkeit der Datenerfassung per Online-Formular.
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